Der Bundesgerichtshof entschied am 27. März 2025, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen können. Diese Entscheidung basiert auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und betrifft mehrere Verfahren, darunter ein langjähriges Verfahren gegen Meta Platforms Ireland Limited.